Schwarzpappel in der Lippeaue bei Dorsten Register-Nr.: 7867

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baumlaeufer
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Schwarzpappel in der Lippeaue bei Dorsten Register-Nr.: 7867

Beitrag von baumlaeufer »

Schlappe 26 cm fehlen am Einstandsmaß von 6 Metern für das Register, aber bei dem außerordentlichen Schiefwuchs der Schwarzpappel in der Lippeaue bei Dorsten finde ich, sollte wir mal eine Ausnahme machen. Also habe ich sie heute ins Register unter der Nummer 7867 übernommen. Daneben steht noch eine weitere starke Pappel. Massnehmen an der habe ich mal unterlassen, weil die Rinder auf der eingezäunten Wiese mir deutlich machten, wem das Gelände gehört :roll:

Nördlich davon gibt die Fähre Baldur den Radler und Wanderern die originelle Möglichkeit, die Lippe zu queren !

Baumlaeufer

P.S. Wie stufen wir eigentlich Bäume innerhalb einer umzäunten Viehweide ein ? Als Privatgelände doch, oder ?
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Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt (Khalil Gibran)
www.na-tour-denkmal.de

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JoachimSt
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Re: Schwarzpappel in der Lippeaue bei Dorsten Register-Nr.: 7867

Beitrag von JoachimSt »

P.S. Wie stufen wir eigentlich Bäume innerhalb einer umzäunten Viehweide ein ? Als Privatgelände doch, oder ?
Ja, Privatgelände. Bei einer Umzäunung darf man m. E. kein "geduldet" annehmen.

Grüße, Jo
Ein Baum spiegelt das Sein. Er wandelt sich. Verändert stellt er sich selbst wieder her. Und bleibt immer der gleiche. (Indianische Weisheit)

MichaS
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Re: Schwarzpappel in der Lippeaue bei Dorsten Register-Nr.: 7867

Beitrag von MichaS »

baumlaeufer hat geschrieben:
08 Sep 2021, 00:22
P.S. Wie stufen wir eigentlich Bäume innerhalb einer umzäunten Viehweide ein ? Als Privatgelände doch, oder ?
Hallo,

selbst wenn Wiesen und Äcker nicht eingezäunt sind ändert das nichts an der Tatsache, dass es sich um Privatraum handelt, dessen Betreten nur auf Straßen und Wegen zulässig ist - nicht genutzte Flächen stellen eine Ausnahme (Stoppelfelder, Ödland) - wobei die Definition recht schwammig ist - auch eine nicht durch Weidevieh genutzte Wiese ist meist kein Ödland sondern wird in aller Regel zur Maht genutzt. In der Zeit von Anfang April bis Ende Semptember ist das Betreten solcher Flächen grundsätzlich verboten!

Vermutlich auch eine Frage, wie der Eigentümer damit umgeht - ich habe schon solche und solche erlebt...


Ach ja, und noch etwas @Baumläufer - was verschafft dir Sicherheit bei der Bestimmung als Schwarz-Pappel?

Gruß

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