Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
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Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Seit einigen Jahren habe ich ein Problem mit einer Verschmutzung besonderer Art. Westlich von meinem Grundstück steht eine Tanne mit einer Unzahl von Zapfen. Diese stehen aufrecht und unterscheiden sich von den bei uns wachsenden Tannen dadurch, dass sich diese nach der Reife in Einzelteile als Schuppen auflösen und auf unserem östlich davon gelegenen Grundstück landen. Dies beginnt im Herbst jeden Jahres seit drei Jahren und zieht sich über mehrere Monate hin.
Nach jedem Sturm muss ich Tausende Samenschuppen einsammeln!
Seit dieser Zeit versuche ich mich mit den Nachbarn zu arrangieren um eine Regelung zu treffen, von dieser "Sauerei" befreit zu werden.
Die Nachbarn sind der Meinung es handelt sich um die üblichen Tannenzapfen und das wäre somit kein Problem und somit hinzunehmen.
Es wird von mir jedoch nicht das Herüberfallen von Nadeln und Zapfen gerügt und auch nicht der Baum an sich, sondern das Übersäen der Gartenfläche durch Tausende von harzigen Samenschuppenteppich, der nicht nur den Boden verklebt, sondern auch Kleidung und Schuhwerk sowie auch das Fell meines Hundes.
War es im Herbst und Winter das Harz so sind es jetzt die Samenschuppen die verholzen und sehr spitzig sind. Diese sind so hart, dass sogar meine Hornhaut durchdrungen ist und ein blutendes Loch hinterließ. Barfußlaufen ist im Anwesen von mir und erst Recht von meinen Enkeln nicht mehr möglich.
Das Harz bleibt am Fell meines Hundes kleben und auch an meinen Schuhen und wird somit auch in die Wohnung eingebracht und verschmutzt Teppich und Fußboden. Weiter wird die Dachrinne verstopft und auch meine Terrasse stark verschmutzt.
Anfangs haben die Nachbarn zugesagt Abhilfe zu schaffen. Nach mehrmaligen Mahnungen haben diese sogar eine Mediation vorgeschlagen der ich sofort zustimmte. Leider haben sie es sich dann doch anders überlegt und somit kam es doch zu keiner Einigung. Dies auch deswegen, weil jemand aus unserer Gemeindeverwaltung behauptet hat, dass man dies hinnehmen muss. Zumal dann auch noch behauptet wurde, dass das Wachsen der Tannenzapfen nur alle 8 Jahre erfolge, was natürlich nicht zutrifft, sondern jedes Jahr.
Zwischenzeitlich habe ich mehrere Angebote von Baumpflege-Firmen eingeholt um diese "Samenfrüchte" zu ernten. Die Kosten dafür würden für unter 500 € bleiben.
Hat jemand mit ähnlichen Problemen schon Erfahrung und kann mir helfen das Problem so darzulegen, dass man doch noch Abhilfe schaffen kann?
Dazu noch Anmerkungen:
Dazu noch Anmerkungen: es geht nicht um den Baum, sondern ausschließlich um die verharzten Zapfenbildungen bzw. deren zu Tausenden herunterfallenden Schuppen.
Der Baum ist höher als 10 mtr. aber mit einem Durchmesser von 7 mtr..
Ein wesentlicher Teil davon hängt über meinem Grundstück da dieser nur 100 cm vom Grundstück entfernt ist. Die Schuppenbildung hat erst ab 2017 begonnen (oder war vorher nicht so ausgeprägt) jedoch ab dieser Zeit habe ich reklamiert.
Anfangs hatte der Nachbar erklärt er werde sich darum bemühen und den Baum notfalls auch beseitigen lassen was jedoch nicht geschehen ist. Nun wird die Zunahme der Schuppen von Jahr zu Jahr schlimmer und auch die Problematik, dass die Schuppen sehr hart werden und die Verteilung über mehrere Monate (nach jedem Sturm erneut) stattfindet.
Außerdem würde es auch wenig helfen bzw. an der Thematik ändern, wenn der Abstand etwas größer wäre, den die Schuppen (nicht die Zapfen) verteilen sich auf einer sehr großen Fläche und sind auch noch in einer Entfernung von 25mtr. zu finden. Hier zwar weniger aber immer noch so, dass man ständig kontrollieren muss ob man das Harz nicht mit ins Haus schleppt.
Nun habe ich beschrieben, dass es möglich wäre die Zapfen fachmännisch zu „ernten" aber wie kann ich dies durchsetzen? Oder kann ich in irgendeiner Form die Reinigung meines verschmutzten Grundstücks verlangen?
Um jedoch die Problematik besser nachvollziehen zu können würde ich gerne ein paar Bilder einstellen oder Ihnen zusenden.
Damit schon mal Danke für Ihr Engagement
Nach jedem Sturm muss ich Tausende Samenschuppen einsammeln!
Seit dieser Zeit versuche ich mich mit den Nachbarn zu arrangieren um eine Regelung zu treffen, von dieser "Sauerei" befreit zu werden.
Die Nachbarn sind der Meinung es handelt sich um die üblichen Tannenzapfen und das wäre somit kein Problem und somit hinzunehmen.
Es wird von mir jedoch nicht das Herüberfallen von Nadeln und Zapfen gerügt und auch nicht der Baum an sich, sondern das Übersäen der Gartenfläche durch Tausende von harzigen Samenschuppenteppich, der nicht nur den Boden verklebt, sondern auch Kleidung und Schuhwerk sowie auch das Fell meines Hundes.
War es im Herbst und Winter das Harz so sind es jetzt die Samenschuppen die verholzen und sehr spitzig sind. Diese sind so hart, dass sogar meine Hornhaut durchdrungen ist und ein blutendes Loch hinterließ. Barfußlaufen ist im Anwesen von mir und erst Recht von meinen Enkeln nicht mehr möglich.
Das Harz bleibt am Fell meines Hundes kleben und auch an meinen Schuhen und wird somit auch in die Wohnung eingebracht und verschmutzt Teppich und Fußboden. Weiter wird die Dachrinne verstopft und auch meine Terrasse stark verschmutzt.
Anfangs haben die Nachbarn zugesagt Abhilfe zu schaffen. Nach mehrmaligen Mahnungen haben diese sogar eine Mediation vorgeschlagen der ich sofort zustimmte. Leider haben sie es sich dann doch anders überlegt und somit kam es doch zu keiner Einigung. Dies auch deswegen, weil jemand aus unserer Gemeindeverwaltung behauptet hat, dass man dies hinnehmen muss. Zumal dann auch noch behauptet wurde, dass das Wachsen der Tannenzapfen nur alle 8 Jahre erfolge, was natürlich nicht zutrifft, sondern jedes Jahr.
Zwischenzeitlich habe ich mehrere Angebote von Baumpflege-Firmen eingeholt um diese "Samenfrüchte" zu ernten. Die Kosten dafür würden für unter 500 € bleiben.
Hat jemand mit ähnlichen Problemen schon Erfahrung und kann mir helfen das Problem so darzulegen, dass man doch noch Abhilfe schaffen kann?
Dazu noch Anmerkungen:
Dazu noch Anmerkungen: es geht nicht um den Baum, sondern ausschließlich um die verharzten Zapfenbildungen bzw. deren zu Tausenden herunterfallenden Schuppen.
Der Baum ist höher als 10 mtr. aber mit einem Durchmesser von 7 mtr..
Ein wesentlicher Teil davon hängt über meinem Grundstück da dieser nur 100 cm vom Grundstück entfernt ist. Die Schuppenbildung hat erst ab 2017 begonnen (oder war vorher nicht so ausgeprägt) jedoch ab dieser Zeit habe ich reklamiert.
Anfangs hatte der Nachbar erklärt er werde sich darum bemühen und den Baum notfalls auch beseitigen lassen was jedoch nicht geschehen ist. Nun wird die Zunahme der Schuppen von Jahr zu Jahr schlimmer und auch die Problematik, dass die Schuppen sehr hart werden und die Verteilung über mehrere Monate (nach jedem Sturm erneut) stattfindet.
Außerdem würde es auch wenig helfen bzw. an der Thematik ändern, wenn der Abstand etwas größer wäre, den die Schuppen (nicht die Zapfen) verteilen sich auf einer sehr großen Fläche und sind auch noch in einer Entfernung von 25mtr. zu finden. Hier zwar weniger aber immer noch so, dass man ständig kontrollieren muss ob man das Harz nicht mit ins Haus schleppt.
Nun habe ich beschrieben, dass es möglich wäre die Zapfen fachmännisch zu „ernten" aber wie kann ich dies durchsetzen? Oder kann ich in irgendeiner Form die Reinigung meines verschmutzten Grundstücks verlangen?
Um jedoch die Problematik besser nachvollziehen zu können würde ich gerne ein paar Bilder einstellen oder Ihnen zusenden.
Damit schon mal Danke für Ihr Engagement
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Es liegt in der Natur der Sache das alle Tannenarten ihre Zapfenschuppen bei der Reife am stehenden Baum verlieren. Außerdem benötigt jedes höhere natürliche Wesen auf dieser Welt eine gewisse individuelle Wachstumszeit ehe es sich geschlechtlich vermehren kann.
Eine Weißtanne z. B. benötigt dazu im Freistand ca. 50-60 Jahre. Es ist schon richtig das es sogenannte Samenjahre, auch Vollmastjahre genannt, gibt aber durch klimatische Faktoren, wie etwa Trockenheit, können mehrere Vollmasten hintereinander auftreten.
Stört dich etwas an den Baum, kannst du das BGB und/oder das Nachbarschafts-Gesetz deines Bundeslandes heranziehen um eventuell Abhilfe schaffen zu können.
Gruß Yogi
Eine Weißtanne z. B. benötigt dazu im Freistand ca. 50-60 Jahre. Es ist schon richtig das es sogenannte Samenjahre, auch Vollmastjahre genannt, gibt aber durch klimatische Faktoren, wie etwa Trockenheit, können mehrere Vollmasten hintereinander auftreten.
Stört dich etwas an den Baum, kannst du das BGB und/oder das Nachbarschafts-Gesetz deines Bundeslandes heranziehen um eventuell Abhilfe schaffen zu können.
Gruß Yogi
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Cryptomeria
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- Wohnort: Fraulund/ 24405 Rügge
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Mit Fotos könnte man den Sachverhalt auf jeden Fall besser beurteilen, vielleicht auch einen weiteren Rat geben.
VG Wolfgang
VG Wolfgang
Wer Bäume pflanzt und weiß,dass er nie in ihrem Schatten sitzen wird hat angefangen, den Sinn des Lebens zu begreifen.
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Und was bitte schön sollen wir da unternehmen?
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Hallo,
" Gemeindeverwaltung behauptet hat, dass man dies hinnehmen muss" das ist richtig! Damit musst Du jetzt leben.
Mach doch ein paar schöne Sträucher in die Ecke.
" Gemeindeverwaltung behauptet hat, dass man dies hinnehmen muss" das ist richtig! Damit musst Du jetzt leben.
Mach doch ein paar schöne Sträucher in die Ecke.
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Vorab möchte ich denen danken die mir hier Antwort gegeben haben.
Ein Hinweis weiter zu suchen ergab einen sehr interessanten Ansatz und auch fundierte Lösungsvorschläge.
Juhuuu...damit lässt sich eventuell auch der Nachbar auf eine gemeinsame Lösung ein.
Ich finde diese Antwort doch sehr hilfreich.
Zapfen vom Baum des Nachbarn – Beseitigungsanspruch bei herüberragenden Zweigen und Ästen (BGH, Urt. v. 14.06.2019 – V ZR 102/18)
Oktober 21, 2019 von rechtstipp24
Fallen von herüberragenden Zweigen und Ästen des Nachbarbaumes Zapfen und Nadeln auf ein Grundstück, hat der Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Beseitigung der auf das Grundstück ragenden Zweige und Äste. Der Beseitigungsanspruch aus § 910 BGB gilt nicht nur für eine unmittelbare Beeinträchtigung durch herüberragende Äste, sondern eben auch für eine mittelbare Beeinträchtigung, wie z.B. Nadel- und Zapfenabfall. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 14.06.2019 klar (V ZR 102/18).
Wer ein freundschaftliches oder zumindest problemloses Verhältnis zu seinen Grundstücksnachbarn hat, kann sich glücklich schätzen. Denn häufig führen typische nachbarschaftsrechtliche Probleme zu einem angespannten bis hin zu eskalierendem Nachbarschaftsverhältnis. Ein besonders hartnäckiges weil wiederkehrendes Problem stellen Laub, Blätter, Nadeln oder Zapfen eines Nachbarbaumes dar, wenn diese auf das eigene Grundstück fallen. Hierzu gibt es aufgrund der Vielzahl der Rechtsstreitigkeiten unzählige Urteile.
Grundsatzurteil zu herüberragenden Zweigen
Ein Grundsatzurteil hierzu fällte nun der BGH. Er stellte klar, dass ein Grundstückseigentümer grundsätzlich die herüberragenden Zweige und Äste des Nachbarbaumes beseitigen lassen kann, wenn von diesen Nadeln, Zapfen u.ä. auf das eigene Grundstück fallen. In diesem Fall ist nämlich die Norm des § 910 BGB anzuwenden und nicht § 906 BGB, wie es zuvor das Landgericht entschieden hatte.
Nach § 906 BGB hinzunehmen, wenn nicht gegen Vorschriften verstoßen wird
Nach § 906 BGB hätte der Grundstückseigentümer eine unwesentliche Beeinträchtigung seines Grundstücks in der Regel hinzunehmen. Eine unwesentliche Beeinträchtigung ist bereits dann anzunehmen, wenn der Nachbar gesetzliche Regelungen, wie z.B. Regelungen zu den Abstandsflächen, eingehalten hat.
Nach § 906 nicht hinzunehmen bei überragenden Zweigen und Ästen
Die nach dem BGH hier anzuwendende Vorschrift des § 910 BGB sieht jedoch einen generellen Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des Grundstücks durch herüberragende Zweige und Äste vor.
Auch mittelbare Beeinträchtigungen wie Laub, Zapfen oder Nadeln
Und der BGH stellt klar: Die Norm des § 910 BGB betrifft nicht nur unmittelbare Beeinträchtigungen, wie z.B. Berührungen der herüberragenden Zweige und Äste am Wohnhaus o.ä., sondern auch mittelbare Beeinträchtigungen. Bei Abfall von Nadeln oder Zapfen, handelt es sich um mittelbare Beeinträchtigungen, die wenn sie von herüberragenden Zweigen stammen, von § 910 BGB umfasst sind, so der BGH.
§ 910 BGB findet Anwendung
Weder der Wortlaut noch Sinn und Zweck der Vorschrift des § 910 BGB lassen darauf schließen, dass ein Beseitigungsanspruch bezogen auf die herüberragenden Zweige und Äste nur bei unmittelbarer Beeinträchtigung gegeben sein soll. Hierauf weist der BGH in seinem Urteil hin.
Strengerer Maßstab, weil Nachbar über die eigene Grundstücksgrenze hinauswachsen lässt
Nach Auffassung des BGH lässt sich der strengere Maßstab bei herüberragenden Zweigen und Ästen insbesondere daraus rechtfertigen, dass eben gerade nicht von einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung ausgegangen werden kann, wenn der Nachbar die Zweige und Äste über die eigene Grundstücksgrenze herauswachsen lässt.
Prozessverlauf
Der Kläger in diesem Verfahren hatte nun endlich in dritter Instanz gewonnen, nachdem das Amtsgericht der Klage zunächst stattgab, aber das Landgericht einen Beseitigungsanspruch ablehnte, da es § 910 BGB nur für unmittelbare Beeinträchtigungen anwendete.
Klarstellung durch den BGH
Ein Anspruch auf Beseitigung von herüberragenden Zweigen und Ästen kann demzufolge auch aus § 910 BGB folgen, wenn von diesen Zweigen und Ästen „nur“ eine mittelbare Beeinträchtigung ausgeht. Dies zumindest stellte der BGH in seinem Urteil endgültig klar.
Ein Hinweis weiter zu suchen ergab einen sehr interessanten Ansatz und auch fundierte Lösungsvorschläge.
Juhuuu...damit lässt sich eventuell auch der Nachbar auf eine gemeinsame Lösung ein.
Ich finde diese Antwort doch sehr hilfreich.
Zapfen vom Baum des Nachbarn – Beseitigungsanspruch bei herüberragenden Zweigen und Ästen (BGH, Urt. v. 14.06.2019 – V ZR 102/18)
Oktober 21, 2019 von rechtstipp24
Fallen von herüberragenden Zweigen und Ästen des Nachbarbaumes Zapfen und Nadeln auf ein Grundstück, hat der Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Beseitigung der auf das Grundstück ragenden Zweige und Äste. Der Beseitigungsanspruch aus § 910 BGB gilt nicht nur für eine unmittelbare Beeinträchtigung durch herüberragende Äste, sondern eben auch für eine mittelbare Beeinträchtigung, wie z.B. Nadel- und Zapfenabfall. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 14.06.2019 klar (V ZR 102/18).
Wer ein freundschaftliches oder zumindest problemloses Verhältnis zu seinen Grundstücksnachbarn hat, kann sich glücklich schätzen. Denn häufig führen typische nachbarschaftsrechtliche Probleme zu einem angespannten bis hin zu eskalierendem Nachbarschaftsverhältnis. Ein besonders hartnäckiges weil wiederkehrendes Problem stellen Laub, Blätter, Nadeln oder Zapfen eines Nachbarbaumes dar, wenn diese auf das eigene Grundstück fallen. Hierzu gibt es aufgrund der Vielzahl der Rechtsstreitigkeiten unzählige Urteile.
Grundsatzurteil zu herüberragenden Zweigen
Ein Grundsatzurteil hierzu fällte nun der BGH. Er stellte klar, dass ein Grundstückseigentümer grundsätzlich die herüberragenden Zweige und Äste des Nachbarbaumes beseitigen lassen kann, wenn von diesen Nadeln, Zapfen u.ä. auf das eigene Grundstück fallen. In diesem Fall ist nämlich die Norm des § 910 BGB anzuwenden und nicht § 906 BGB, wie es zuvor das Landgericht entschieden hatte.
Nach § 906 BGB hinzunehmen, wenn nicht gegen Vorschriften verstoßen wird
Nach § 906 BGB hätte der Grundstückseigentümer eine unwesentliche Beeinträchtigung seines Grundstücks in der Regel hinzunehmen. Eine unwesentliche Beeinträchtigung ist bereits dann anzunehmen, wenn der Nachbar gesetzliche Regelungen, wie z.B. Regelungen zu den Abstandsflächen, eingehalten hat.
Nach § 906 nicht hinzunehmen bei überragenden Zweigen und Ästen
Die nach dem BGH hier anzuwendende Vorschrift des § 910 BGB sieht jedoch einen generellen Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des Grundstücks durch herüberragende Zweige und Äste vor.
Auch mittelbare Beeinträchtigungen wie Laub, Zapfen oder Nadeln
Und der BGH stellt klar: Die Norm des § 910 BGB betrifft nicht nur unmittelbare Beeinträchtigungen, wie z.B. Berührungen der herüberragenden Zweige und Äste am Wohnhaus o.ä., sondern auch mittelbare Beeinträchtigungen. Bei Abfall von Nadeln oder Zapfen, handelt es sich um mittelbare Beeinträchtigungen, die wenn sie von herüberragenden Zweigen stammen, von § 910 BGB umfasst sind, so der BGH.
§ 910 BGB findet Anwendung
Weder der Wortlaut noch Sinn und Zweck der Vorschrift des § 910 BGB lassen darauf schließen, dass ein Beseitigungsanspruch bezogen auf die herüberragenden Zweige und Äste nur bei unmittelbarer Beeinträchtigung gegeben sein soll. Hierauf weist der BGH in seinem Urteil hin.
Strengerer Maßstab, weil Nachbar über die eigene Grundstücksgrenze hinauswachsen lässt
Nach Auffassung des BGH lässt sich der strengere Maßstab bei herüberragenden Zweigen und Ästen insbesondere daraus rechtfertigen, dass eben gerade nicht von einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung ausgegangen werden kann, wenn der Nachbar die Zweige und Äste über die eigene Grundstücksgrenze herauswachsen lässt.
Prozessverlauf
Der Kläger in diesem Verfahren hatte nun endlich in dritter Instanz gewonnen, nachdem das Amtsgericht der Klage zunächst stattgab, aber das Landgericht einen Beseitigungsanspruch ablehnte, da es § 910 BGB nur für unmittelbare Beeinträchtigungen anwendete.
Klarstellung durch den BGH
Ein Anspruch auf Beseitigung von herüberragenden Zweigen und Ästen kann demzufolge auch aus § 910 BGB folgen, wenn von diesen Zweigen und Ästen „nur“ eine mittelbare Beeinträchtigung ausgeht. Dies zumindest stellte der BGH in seinem Urteil endgültig klar.
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Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Ein Anwalt, der sich mit örtlichem Nachbarschaftsrecht auskennt, wäre sicherlich die bessere Möglichkeit, dieses Problem aus der Welt zu schaffen als ein Internetforum. Wir sind da leider völlig machtlos und haben keinen Einfluss auf den Nachbarn. 
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Ich würde die Zapfenreste zusammenfegen und entsorgen.
Und wenn ich ganz ekelig drauf bin: auf das Grundstück meines Nachbarn.
Weil das Problem zu gering ist um da um Gerechtigkeit zu kämpfen.
Und wenn ich ganz ekelig drauf bin: auf das Grundstück meines Nachbarn.
Weil das Problem zu gering ist um da um Gerechtigkeit zu kämpfen.
-
Mostviertler
- Beiträge: 302
- Registriert: 28 Aug 2010, 18:08
- Wohnort: A-3393 Mannersdorf 11
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Hallo Isarfisch,
du solltest dein "Problem" etwas weitblickender betrachten. Die Zapfenschuppen und Nadeln von Nachbars Baum sind sicher unangenehm. In dem Fall kennst du zufällig auch den Verursacher. Wie gehst du aber mit dem Schmutz um, den dir der Wind auf dein Grundstück weht, und von dem du nicht weißt, woher er kommt? Wen willst du für Blätter im Herbst verantwortlich machen, von denen u nicht weißt, von welchem Baum in der Stadt sie kommen? Ich denke die wirst du wohl oder übel aufsammeln und entsorgen. Warum machst du das nicht auch mit den Tannen"abfällen". Ein Problem werden die Nadeln und Schuppen erst dann, wenn du dich darüber ärgerst. Wenn du dich freust, dass dir von dem Baum unentgeltlich gute gefilterte Frischluft und im Sommer eventuell auch kühlender Schatten bereitgestellt wird, dann wird auch die Entsorgung des Schmutzes kein Problem mehr sein.
Das sagt dir einer an dessen Grundstücksgrenze (mit entsprechendem Überhang) Fünf Kastanienbäume stehen, die etwas mehr Abfälle hinterlassen als eine Tanne.
Gruß
Hannes
du solltest dein "Problem" etwas weitblickender betrachten. Die Zapfenschuppen und Nadeln von Nachbars Baum sind sicher unangenehm. In dem Fall kennst du zufällig auch den Verursacher. Wie gehst du aber mit dem Schmutz um, den dir der Wind auf dein Grundstück weht, und von dem du nicht weißt, woher er kommt? Wen willst du für Blätter im Herbst verantwortlich machen, von denen u nicht weißt, von welchem Baum in der Stadt sie kommen? Ich denke die wirst du wohl oder übel aufsammeln und entsorgen. Warum machst du das nicht auch mit den Tannen"abfällen". Ein Problem werden die Nadeln und Schuppen erst dann, wenn du dich darüber ärgerst. Wenn du dich freust, dass dir von dem Baum unentgeltlich gute gefilterte Frischluft und im Sommer eventuell auch kühlender Schatten bereitgestellt wird, dann wird auch die Entsorgung des Schmutzes kein Problem mehr sein.
Das sagt dir einer an dessen Grundstücksgrenze (mit entsprechendem Überhang) Fünf Kastanienbäume stehen, die etwas mehr Abfälle hinterlassen als eine Tanne.
Gruß
Hannes
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Nun Mostviertler, Du hast sicher nicht verstanden um was es geht. Ist auch nicht so einfach nachzuvollziehen.
Vorab nochmals es handelt sich nicht um den Baum, auch nicht um gewöhnliche Zapfen und auch nicht um Kastanien sondern um das Harz und die spitzen Stacheln!
Dazu noch der Hinweis, dass die Verschmutzung erst seit 2017 erfolgt. Vor ca. 15 Jahren habe ich einen Gartenpavillion erstellt um einen schönen Gartenplatz zu haben. Dazu eine Holzterasse und einen Gartengrill gemauert. Dies alles kann ich nicht mehr nutzen, weil alles voller Harz ist.
Wenn dies eine einmalige Sache der Reinigung wäre könnte man dies auch noch hinnehmen. Aber bei den Tausenden Zapfenteilen die nach jeden Windstoß neu herunterfallen einfach nicht üblich sind und eine besondere Beeinträchtigung darstellen.
Vorab nochmals es handelt sich nicht um den Baum, auch nicht um gewöhnliche Zapfen und auch nicht um Kastanien sondern um das Harz und die spitzen Stacheln!
Dazu noch der Hinweis, dass die Verschmutzung erst seit 2017 erfolgt. Vor ca. 15 Jahren habe ich einen Gartenpavillion erstellt um einen schönen Gartenplatz zu haben. Dazu eine Holzterasse und einen Gartengrill gemauert. Dies alles kann ich nicht mehr nutzen, weil alles voller Harz ist.
Wenn dies eine einmalige Sache der Reinigung wäre könnte man dies auch noch hinnehmen. Aber bei den Tausenden Zapfenteilen die nach jeden Windstoß neu herunterfallen einfach nicht üblich sind und eine besondere Beeinträchtigung darstellen.
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Das ist alles ärgerlich und nachzuvollziehen.
Aber wir können hier wirklich nicht helfen, denn jedes
Bundesland hat andere Bestimmungen und je nach Gemeinde
gibt es besondere Regelungen.
Wenn der Baum so nah an der Grundstücksgrenze steht,
ist das evtl. ein Ansatzpunkt. Allerdings könnte es schon
deshalb Probleme geben, weil Du über viele Jahre nicht
dagegen protestiert hast. Wird neu gepflanzt, kann man
dagegen vorgehen. Dieser Baum ist aber schon alt.
Die neue Situation ist durch die nun abfallenden Zapfenschuppen
entstanden. Man sollte sich mit dem Nachbarn zusammensetzen
und eine Lösung suchen. Ein Nachbarschaftskrieg ist allemal
schlimmer als eine gütliche Einigung. Wenn das alles nicht hilft,
muss man überlegen, ob man einen Anwalt einschaltet. Ob man
eine Fällung durchsetzen kann, muss der Anwalt beurteilen.
Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist immer etwas Lotterie.
Also würde ich dieses Urteil vom BGH nehmen, dem Nachbarn
vorlegen, aber betonen, dass die gute Nachbarschaft nicht leiden
soll. Wenn an Stelle der Tanne ein Laubbaum oder sogar eine
Fichte gepflanzt würde, wäre die Belastung viel geringer.
Etwas Laub sind keine Sache oder Fichtenzapfen auch nicht,
da sie im Ganzen abfallen. Auch würde es Jahre dauern. Bei
einer Neupflanzung kann man auch auf den Abstand achten.
Bei einer möglichen Fällung muss man auch die Bestimmungen
beachten. U.U. darf der Baum nur mit Genehmigung der Behörde
gefällt werden. Man muss auch bedenken, dass die Fällung nicht
billig ist, schätzungsweise EUR 1.000,--. Das muss bei dieser Größe
ein Fachbetrieb machen. Selber fällen könnte gefährlich sein.
Evtl. würde der Nachbar zustimmen, wenn Ihr Euch die Kosten
für die Fällung teilt.
Aber wir können hier wirklich nicht helfen, denn jedes
Bundesland hat andere Bestimmungen und je nach Gemeinde
gibt es besondere Regelungen.
Wenn der Baum so nah an der Grundstücksgrenze steht,
ist das evtl. ein Ansatzpunkt. Allerdings könnte es schon
deshalb Probleme geben, weil Du über viele Jahre nicht
dagegen protestiert hast. Wird neu gepflanzt, kann man
dagegen vorgehen. Dieser Baum ist aber schon alt.
Die neue Situation ist durch die nun abfallenden Zapfenschuppen
entstanden. Man sollte sich mit dem Nachbarn zusammensetzen
und eine Lösung suchen. Ein Nachbarschaftskrieg ist allemal
schlimmer als eine gütliche Einigung. Wenn das alles nicht hilft,
muss man überlegen, ob man einen Anwalt einschaltet. Ob man
eine Fällung durchsetzen kann, muss der Anwalt beurteilen.
Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist immer etwas Lotterie.
Also würde ich dieses Urteil vom BGH nehmen, dem Nachbarn
vorlegen, aber betonen, dass die gute Nachbarschaft nicht leiden
soll. Wenn an Stelle der Tanne ein Laubbaum oder sogar eine
Fichte gepflanzt würde, wäre die Belastung viel geringer.
Etwas Laub sind keine Sache oder Fichtenzapfen auch nicht,
da sie im Ganzen abfallen. Auch würde es Jahre dauern. Bei
einer Neupflanzung kann man auch auf den Abstand achten.
Bei einer möglichen Fällung muss man auch die Bestimmungen
beachten. U.U. darf der Baum nur mit Genehmigung der Behörde
gefällt werden. Man muss auch bedenken, dass die Fällung nicht
billig ist, schätzungsweise EUR 1.000,--. Das muss bei dieser Größe
ein Fachbetrieb machen. Selber fällen könnte gefährlich sein.
Evtl. würde der Nachbar zustimmen, wenn Ihr Euch die Kosten
für die Fällung teilt.
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Cryptomeria
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Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Ich möchte auch nochmal betonen, dass es sich um ganz normale Tannenzapfen handelt. Bei allen Tannen zerfallen die Zapfen am Baum und fallen nicht als ganzer Zapfen ab wie bei den Fichten. Was man also am Waldboden als schmale, lange Nadelbaumzapfen findet, sind Fichtenzapfen. Zurück bleibt bei den Tannen die Spindel, die man auch gut auf dem Foto erkennen kann. Insofern ein völlig normaler Baum, der das Alter erreicht hat, jedes Jahr Zapfen hervor zu bringen.
Aufgrund seines Alters kann der Baum Bestandsschutz haben.
VG Wolfgang
Aufgrund seines Alters kann der Baum Bestandsschutz haben.
VG Wolfgang
Wer Bäume pflanzt und weiß,dass er nie in ihrem Schatten sitzen wird hat angefangen, den Sinn des Lebens zu begreifen.
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Mein lieber Herr Isarfisch. Ich habe bereits zwei Mal gefragt, deshalb jetzt ein drittes Mal. Was soll dieses Forum nun unternehmen. Da bitte ich um eine Antwort.
Detaillierte Rechtsberatung darf in Deutschland nur von Anwälten durchgeführt werden und es wird auch niemand von uns losziehen und dem "bösen" Nachbarn mal die Meinung sagen oder sonst etwas in der Art. Das ist ein Problem, dass sich nicht im Internet lösen lässt, sondern nur vor Ort.
Detaillierte Rechtsberatung darf in Deutschland nur von Anwälten durchgeführt werden und es wird auch niemand von uns losziehen und dem "bösen" Nachbarn mal die Meinung sagen oder sonst etwas in der Art. Das ist ein Problem, dass sich nicht im Internet lösen lässt, sondern nur vor Ort.
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Bei dem spiegelglatten Parkett der Deutschen Rechtsprechung ist die Frage bestimmt in einem passenderem Forum (frage-einen-anwalt.de oder ähnliches) besser platziert. Für eine belastbare Beantwortung spielen soviel Faktoren eine wesentliche Rolle (Nachbarschaftsrechtsgesetz, Immissionsschutzgesetz, Gehölzschutzsatzung, Musterurteile seitens der OHG und des BGH, etc.), da hilft auch außergerichtlich nur ein guter Anwalt weiter.
Gruß Hilmar
Gruß Hilmar
Re: Harzhaltige Zapfen fallen auf mein Grundstück
Mein lieber Herr Andreas.G
Es ist doch sehr gut gewesen das Problem hier einzustellen, denn es kam doch schon die richtige Hilfe, siehe weiter oben. Hinweis BGH Urteil.
Ist doch alles erledigt.
Bleibt mir noch Danke für den guten Hinweis zu sagen.
Es gibt vielleicht doch noch jemand mit einem ähnlichen Problem.
Also Schluss und Ende.
Mehr kann man nicht bekommen.
Es ist doch sehr gut gewesen das Problem hier einzustellen, denn es kam doch schon die richtige Hilfe, siehe weiter oben. Hinweis BGH Urteil.
Ist doch alles erledigt.
Bleibt mir noch Danke für den guten Hinweis zu sagen.
Es gibt vielleicht doch noch jemand mit einem ähnlichen Problem.
Also Schluss und Ende.
Mehr kann man nicht bekommen.