wie es gelingen kann bei der Baumpflege im öffentlichen Raum, die Vorgaben zum Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Verkehrssicherheit nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) gleichermaßen zu berücksichtigen, und so durch kreativen Einsatz und Nutzung der möglichen technischen Lösungen die Voraussetzung zu schaffen, unnötige Baumfällungen zu verhindern.
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siehe auch Leitfaden für die kommunale Artenschutz-Praxis - Höhlenbäume erhalten
Es wäre an der Zeit, dass diese Gedanken und rechtlichen Vorgaben endlich qualifiziert umgesetzt würden,
und vor Baumfällungen oder sogenannten Sanierungen (Verstümmlungen),
regelmäßig erst mittels qualifizierter Expertise artenschutzrechtliche Belange geprüft
und ggf. geeignete Erhaltungsmaßnahmen für die Bäume durchgesetzt würden.
LG Spinnich