Alter und Schutz für meinen Ginkgo?

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simal
Beiträge: 2
Registriert: 09 Mär 2015, 18:44

Alter und Schutz für meinen Ginkgo?

Beitrag von simal »

Wie alt ist mein Ginkgo? Wer kann mir sagen, welchen Wert ich nehmen muss. Er hat einem Durchmesser von 1,56m (in 1m Höhe gemessen). Eichen werden mit 0,8 multipliziert, um ihr Alter zu bestimmen und wie ist das beim Ginkgo?
Wie kann ich ihn schützen lassen, dass niemand sein Wachstum behindern kann, denn wir haben keine städtische Baumschutzsatzung und er steht im nahen Grenzbereich zur Straße und zur Nachbarin, die leider hoch-wachsende Bäume nicht tolerieren kann.
Danke für eure Beiträge!

Andreas75
Beiträge: 4121
Registriert: 13 Dez 2004, 00:17

Beitrag von Andreas75 »

Hy Simal!

Meinst Du Durchmesser (mittendurch) oder Umfang (außenrum)?

Die von Dir angeführte Formel kannst Du leider nicht allgemein anwenden, und sie wird mit dem Umfang berechnet.
Zum einen gibt es da je nach Baumart je nach Wuchsstärke ganz verschiedene, zum anderen kann man die nur bei Bäumen im Bestand, also im Wald, in Gehölzen oder Alleen anwenden. Für freistehende Bäume teilt man zweckmäßigerweise durch verschiedene Kommazahlen, auch wieder nach Art und Standort verschieden.
Auf diese Weise bekommt man das Alter der Bäume heraus.

Wie genau also verhält sich das bei Deinem Baum?

Grüße,
Andreas

simal
Beiträge: 2
Registriert: 09 Mär 2015, 18:44

Beitrag von simal »

Danke Andreas, ja natürlich meine ich den Umfang.
Er hat in den ersten Lebensjahren verdeckt gestanden und konnte nur zur Süd-Westseite Äste entwickeln. Nachdem es mein Garten wurde, habe ich vor 7 Jahren die drei Tannenbäume entfernt und er entwickelt jetzt eine gleichmäßige Krone. Jetzt steht er prachtvoll soltär. Es wäre mir jedoch wichtig zu wissen, wie alt dieser Baum ungefähr sein könnte. Das stärkt meine Argumentation hinsichtlich der Verjährungsfrist.

Cryptomeria
Beiträge: 10567
Registriert: 25 Mai 2006, 21:45
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Beitrag von Cryptomeria »

Hast du ein Foto?

Vg Wolfgang
Wer Bäume pflanzt und weiß,dass er nie in ihrem Schatten sitzen wird hat angefangen, den Sinn des Lebens zu begreifen.

Andreas75
Beiträge: 4121
Registriert: 13 Dez 2004, 00:17

Beitrag von Andreas75 »

Hy!

Der Durchmesser wäre demnach knapp 50 cm. Wenn er zunächst beengt stand, wäre Dein Ginkgo nach Adam Riese somit ca. 80 Jahre alt- haut das hin (Befragung der Vorbesitzer etc.)?

Im übrigen: Hat diese Nachbarin irgendeine Handhabe, außer dass sie keine hohen Bäume tolerieren will? Wie sieht es denn mit Deinem persönlichen Interesse aus? Ich finde es immer total schrecklich, was irgendwelche Nachbarn sich anmaßen geltend zu machen; was sie wollen, hat Gesetz zu sein- was der Nachbar will, wen schert's...

Nein, wenn da keine sicherheitsrechtlichen Bedenken bestehen (daher eventuell Wolfgangs Frage nach einem Bild) würde ich der Nachbarin die Stirn bieten.

Die angesprochene Verjährungsfrist beträgt meines Wissens übrigens vier Jahre, wenn bis dahin keine Einwände kamen, ist die Sache so hingenommen und die Sache für sie gelaufen. Erkundige Dich aber am besten dennoch mal beim zuständigen Amt, es kann ja natürlich wieder sein, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, oder gar sogar kommunal...
Mein Stand (nördliches Rheinland- Pfalz) jedenfalls ist vier Jahre ab Zuzug, danach ist es hingenommen.

Grüße,
Andreas

pgs
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Beitrag von pgs »

Kiefer hat geschrieben:Hy!

Der Durchmesser wäre demnach knapp 50 cm. Wenn er zunächst beengt stand, wäre Dein Ginkgo nach Adam Riese somit ca. 80 Jahre alt- ...
Grüße,
Andreas
Hallo Andreas, wo findet man denn für Ginkgos einen Mitchell-Faktor?

Der wäre dann nach deiner Rechnung 156cm/80a = 1,95 cm/a.
beste Grüße von Holger/PGS

Andreas75
Beiträge: 4121
Registriert: 13 Dez 2004, 00:17

Beitrag von Andreas75 »

Ich habe pauschal den für Straßenbäume genommen, weil der fragliche Ginkgo ebenso beengt stand.
Sei bitte nicht zu fizzelig- genau, ich habe mich gerade erst damit angefreundet, dass die meisten Bäume nur halb so alt sind --> zerstöre nicht das soeben gekeimte Pflänzchen der Kapitulation und Einsicht ;). Und knapp 2 cm Zuwachs im Jahr klingen doch ganz gut für einen Ginkgo, oder :)?

pgs
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Beitrag von pgs »

Keine Angst, fizzelig genaue Daten gibts da sowieso nicht.

Ich hatte gehofft du hättest vielleicht ein paar Erfahrungswerte für Alter und Umfang jüngerer Ginkgos, so zwischen 10 und 50 Jahren.
In der Championtree-Liste der DLG findet man nur ältere, meist über 100 Jahre alte Ginkgos.
beste Grüße von Holger/PGS

Hessekopp
Beiträge: 772
Registriert: 25 Nov 2009, 06:44
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Beitrag von Hessekopp »

Hällöchen,

das Alter deiner Pflanze spielt keine Rolle.

Die Stadt interessiert, daß über dem Gehweg 2,5m und über der Straße 4,5m Luft sind, dabei spielt das Alter der Pflanze keine Rolle und alles, was drüber ist, ist denen völlig wurscht.

Was deinen Nachbarn interessiert, kann dir erstmal völlig egal sein. Im Zweifel regelt das das Nachbarschaftsgesetz (Ländersache). Es ist NICHT erlaubt, alles abzuschneiden, was über die Grundstücksgrenze überhängt, das erfüllt in JEDEM Fall den Tatbestand der Sachbeschädigung, außer du hast es persönlich erlaubt. Ein Baum ist rechtlich eine Sache und die gehört dir, wenn sie auf deinem Grundstück fußt ... dabei ist es völlig egal, wer das Ding gepflanzt hat. Wenn mein Nachbar halb in meiner Einfahrt parkt, darf ich auch nicht einfach die überstehende Seite seines Autos abflexen, genauso verhält es sich mit einem Baum ... allerdings kann man gerichtlich dazu verdonnert werden, Überhang zu entfernen oder entfernen zu lassen.
Vorsicht vor dem Nachbarschaftsrecht ... das klingt erstmal sehr edel (nach 6 Jahren Standzeit verjährt jeder Anspruch auf Entfernung von Fehlpflanzungen bei uns in NRW) ... das juckt die Richter aber oft bei uns nicht.
Es ist daher nur vernünftig, sich gütlich mit seinem Nachbarn zu einigen.

Das Alter eines Baumes ist quasi nicht ausschlaggebend. Geschützt wird er eher eventuell durch eine Baumschutzsatzung (Gemeinde, bei dir nicht vorhanden), und da - wenn überhaupt - meist erst ab 80cm Querschnitt in 1m Höhe ... aber Gerichte interessiert die auch eher selten.

Ich kenne das Verhältnis zu deinem Nachbarn nicht. Die Stadt wird auf ihren Durchgangs- und Durchfahrtshöhen beharren und das hat auch seinen (guten) Grund. Mit einem Nachbarn sollte man sich hingegen in Frieden einigen ... alles andere macht nur Streß. Den Baum umzusägen hat allerdings nichts mit Frieden zu tun, zumal ein Ginkgo nicht gerade viel Schatten wirft.
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