Hallo Leute!
Ist der Begriff "Großbaum" wissenschaftlich definiert?
Gibt es da eine festgelegte Höhe oder eine Summer oder ein Produkt aus Höhe und Breite?
Und wie sieht's aus mit zB "Zwergstrauch"?
Definition "Großbaum"
Moderatoren: LCV, stefan, tormi
Hallo Sebastianii,
Zwergsträucher sind von Biologen definiert als
Großbaum ist ein Begriff aus dem Gartenbau und ggf. rechtlichen Festlegungen (zu Nachbarschaftsabständen, Ersatzpflanzungen, ...) und meint z.B. "maximal erreichbare Wuchshöhe über 20 Meter" (zitiert nach http://www.garten-treffpunkt.de/lexikon ... aeume.aspx).
Gruß, Stefan
Zwergsträucher sind von Biologen definiert als
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Chamaephyt).... ausdauernde Pflanzen, deren Überdauerungsorgane (Erneuerungsknospen) sich unterhalb der mittleren Schneehöhe von 25 cm befinden ...
Großbaum ist ein Begriff aus dem Gartenbau und ggf. rechtlichen Festlegungen (zu Nachbarschaftsabständen, Ersatzpflanzungen, ...) und meint z.B. "maximal erreichbare Wuchshöhe über 20 Meter" (zitiert nach http://www.garten-treffpunkt.de/lexikon ... aeume.aspx).
Gruß, Stefan
Dumme rennen, Kluge warten, Weise gehen in den Garten
(Rabindranath Tagore)
https://baum-des-tages.blogspot.de/
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Hallo,
der Begriff Großbaum ist bei den Bäumen ist nicht klar definiert, da ein Großbaum eine in vielen Belangen relative Angabe ist.
Man hat bei den verfahrentechnischen Vorgaben klar umrissen was Bäume 1., 2. und 3. Ordnung sind. Bäume der 1. Ordnung sind voll entwickelt über 20m groß werdende Arten, Bäume 2. Ordnung bis 20m groß werdend und Bäume 3. Ordnung liegen als ausgewachsene Individuen bis 12m.
Diese Zuordnung ist aber von den Wuchsleistungen wiederum nur relativ, da letztlich immer der Standort über die dann erreichbare Baumgröße entscheidet und Sorten für Abweichungen nach oben wie unten bekannt sind. Ein Beispiel: Acer pseudoplatanus = 1. Ordnung; Acer campestre = 2. Ordnung Acer palmatum = 3. Ordnung.
Verpflanzt man hingegen einen 20-jährigen Acer palmatum, dann ist das eine Großbaumverpflanzung auf seine Art bezogen, sagt aber noch nicht über den Baum aus, sondern relativiert den deutlich höherern Aufwand gegenüber der üblichen Ware mit 5 bis 10 Jahren Produktionsdauer. Das Beispiel zeigt, wie komplex manche Begriffe in der Wirklichtkeit sind.
der Begriff Großbaum ist bei den Bäumen ist nicht klar definiert, da ein Großbaum eine in vielen Belangen relative Angabe ist.
Man hat bei den verfahrentechnischen Vorgaben klar umrissen was Bäume 1., 2. und 3. Ordnung sind. Bäume der 1. Ordnung sind voll entwickelt über 20m groß werdende Arten, Bäume 2. Ordnung bis 20m groß werdend und Bäume 3. Ordnung liegen als ausgewachsene Individuen bis 12m.
Diese Zuordnung ist aber von den Wuchsleistungen wiederum nur relativ, da letztlich immer der Standort über die dann erreichbare Baumgröße entscheidet und Sorten für Abweichungen nach oben wie unten bekannt sind. Ein Beispiel: Acer pseudoplatanus = 1. Ordnung; Acer campestre = 2. Ordnung Acer palmatum = 3. Ordnung.
Verpflanzt man hingegen einen 20-jährigen Acer palmatum, dann ist das eine Großbaumverpflanzung auf seine Art bezogen, sagt aber noch nicht über den Baum aus, sondern relativiert den deutlich höherern Aufwand gegenüber der üblichen Ware mit 5 bis 10 Jahren Produktionsdauer. Das Beispiel zeigt, wie komplex manche Begriffe in der Wirklichtkeit sind.
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Sebastianii
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- Registriert: 30 Mai 2008, 22:28