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Rechtsstreit über Baum

Verfasst: 30 Jul 2011, 13:53
von Berrybee
Haben im Garten eine wunderschöne alte Eiche. Sie ist älter als alles was drumherum gebaut wurde und unser ganzer Stolz. Jetzt beschweren sich die neuen Nachbarn, sie würde zu viel Licht nehmen und dem Boden die Nährstoffe entziehen, weshalb ihr Rasen nicht gut gedeihen würde.
Inzwischen haben wir einen Brief von deren Rechtsanwalt erhalten, in dem sie uns drohen rechtliche Schritte einzuleiten, sollten wir ihn nich fällen. Das grenzt an Gehirndoping -.-
DÜRFEN die das überhaupt? Ich meine, so eine alte Eiche hat doch auch ihren Wert, fällt die nicht unter Artenschutz oder ähnliches?

Verfasst: 30 Jul 2011, 16:31
von Kadl
Hallo Berrybee,

ich würde mich von dem Schreiben nicht beeindrucken lassen. Der Anwalt ist momentan nicht mehr als derjenige, der die Briefe für die Nachbarn schreibt. Er hat also keinerlei Befugnisse irgendetwas anzuordnen.

Grundsätzlich hat der Nachbar den Schatten und auch das Laub des Baums zu tolerieren. Allerdings gibt es Regeln zu Abständen usw. Die sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und gelten in der Regel für Neupflanzungen und fünf Jahre danach. Ich stell mal zwei Links ein, in denen genau das Thema behandelt wird.

Beste Grüße

Karl

http://www.welt.de/die-welt/article3917 ... -tabu.html

http://212.14.80.98/index.html?seite=co ... index.html

Re: Rechtsstreit über Baum

Verfasst: 30 Jul 2011, 18:03
von babayaga
Hallo,

sehe ich wie Karl, der Anwalt muss ja die Auffassung seiner Mandanten vertreten, ob nun Recht oder nicht.

Wenn du aber von neuen Nachbarn schreibst, gilt auch 'gekauft wie gesehen'. Der Baum war ja kein verdeckter Mangel, oder habt ihr den heimlich versteckt, als die Nachbarn auf Grundstücksbesichtigung waren? :)

Die hätten doch nicht DAS Grundstück kaufen müssen ...

Also nicht verrückt machen lassen,
lg Nancy

Verfasst: 30 Jul 2011, 18:52
von quellfelder
Hallo,

das Recht ist auf Deiner Seite. Ganz ruhig bleiben, wie schon empfohlen.
Sollte es aber keine Ruhe geben, das Problem immer schön in die Öffentlichkeit tragen. Das kostet fast nichts und die Wirkung ist außerordentlich, wenn die "Feinde" sich wie an den Pranger gestellt fühlen.
Schöne Grüße
quellfelder

Verfasst: 30 Jul 2011, 20:02
von Gata
Hallo Berrybee,
erkundige dich, wie die Grenzabstände in deinem Bundesland sind.
Allein danach richtet es sich, ob der Baum stehen bleiben kann. Das ist leider gesetzlich so geregelt.
Hier in Nds. z.B. muss ein 15 m hoher Baum mindestens 8 m Grenzabstand haben, egal wie alt er ist.
Also erkundige dich bei deiner Gemeinde, sonst musst du am Ende nicht nur deinen Baum fällen, sondern bezahlst auch noch die gegnerischen Anwaltskosten.

Verfasst: 30 Jul 2011, 20:37
von babayaga
Naja Gata, da würde ich aber schon etwas differenzieren;-)

Angenommen, die Eiche ist 100 Jahre alt, weisst du wie Beerybees Lageplan 1911 aussah? Das kann eine große Fläche gewesen sein, die dann im Laufe der Zeit als Bauland ausgewiesen und x-mal geteilt worden ist. Soll heissen, die Grenzen wurden auf Papier geplant, als der Baum schon stand.

An sich hab ich kein schlechtes (Bauch)gefühl bei der beschriebenen Sachlage (neu zugezogen versus alte Eiche).
Sicher, schlaumachen schadet nix und sollte gemacht werden, nur nervenschonend;-)

Klar kanns schiefgehen und der doofe Nachbar bekommt recht, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand oder so ähnlich.
Im Falle des alten Baumes wäre ich auf seiten Gottes Werk - der Eiche.

lg Nancy

Verfasst: 30 Jul 2011, 21:21
von Kiefernspezi
Hallo,

schade, dass ich kein Anwalt bin. Ich hätte sonst kostenlos Eure Nachbarn angeschrieben mit der Aufforderung, sofort Haus und Grundstück zu räumen!
Schließlich seien von der Lärmbelästigung die Blätter ganz wellig geworden (Beweisstück Blätter) und zuguterletzt besteht ein Gefährdungsrisiko des Baumes, weshalb ein Mindestabstand von 100 m einzuhalten sei (Distanz, aus der keine Luftgewehrkugel mehr den Baum beschädigen kann).

Viele Grüße

Verfasst: 30 Jul 2011, 21:33
von Gata
babayaga hat geschrieben:Naja Gata, da würde ich aber schon etwas differenzieren;-)

Angenommen, die Eiche ist 100 Jahre alt, weisst du wie Beerybees Lageplan 1911 aussah? Das kann eine große Fläche gewesen sein, die dann im Laufe der Zeit als Bauland ausgewiesen und x-mal geteilt worden ist. Soll heissen, die Grenzen wurden auf Papier geplant, als der Baum schon stand.
Glaubs ruhig, das spielt alles keine grosse Rolle.
Es sei denn, der Baum geniesst besonderen Schutz, was man bei seiner zuständigen Naturschutzbehörde erfragen kann. ( Landkreis).
Ansonsten darf ein Baum in Grenznähe nur bestimmte Höhen erreichen, bei uns also 8 m zur Grenze = 15 m Baumhöhe. Man muss einen Baum nicht fällen, muss aber darauf achten, dass er diese magischen 15 m nicht überwächst. Wir haben gerade Theater deswegen mit einem Nachbarn, es ist zum Mäusemelken, aber der kann diese Kürzung verlangen.

Verfasst: 31 Jul 2011, 12:21
von Kadl
Hallo zusammen,

wie von babayaga schon richtig geschrieben: vor Gericht ist man in Gottes Hand. Selbst wenn es eine Bestimmung gibt, die einen Mindestabstand von 8m ab 15m Höhe vorschreibt, könnte ein Richter diese Regelung aufheben. Wenn es wirklich eine alte Eiche ist kann diese 15m weit übersteigen. Ein Rückschnitt auf 14,99m könnte garnicht ohne erheblichen Aufwand oder gar eine Gefährdung des Baumes möglich sein. In diesem Fall könnte ein Richter dann durch Rechtsprechung auch eine Ausnahme schaffen.

Daher wie von Gata geschrieben: Über die Vorschriften im eigenen Bundesland kundig machen. Sollte es tatsächlich eine Regelung geben, die zu Berrybees Ungunsten spricht sollte man versuchen, einen Kompromiss mit dem Nachbarn zu finden.

Beste Grüße

Karl

Verfasst: 01 Aug 2011, 16:49
von biloba
Möglicherweise wäre es ganz hilfreich, wenn uns die Fragestellerin verrät, wo sie wohnt? Wenigstens das Bundesland sollte kein Geheimnis bleiben.

Verfasst: 02 Aug 2011, 19:11
von Rotkäppchen
Hallo,
dies Thema haben wir mit unseren Nachbarn auch schon durch- in Niedersachsen. Sobald der erste halb-anonyme Drohbrief kam, habe ich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen...
Der gegnerische Rechtsanwalt hat zwar auch eine Frist gesetzt, aber dann kam auch nichts mehr. Später habe ich dann "wegen des lieben Friedens willen" einem moderaten Rückschnitt durch einen fachkundigen Baumkletterer zugestimmt. Das hat aber der Nachbar bezahlt.
Bei der Prüfung, ob der Nachbar eine Handhabe hat, ist vor allem das jeweilige Bundesland von Interesse, denn das wird landesweit geregelt. Bei uns gibt es das "Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz", nach dem ein Rückschnitt bei bestimmten Abständen und Höhen verlangt werden kann (so ca. §50 ff). Wichtig ist auch das Alter des Baums, denn falls dieser schon länger steht (länger als 5 Jahre zu hoch), dann hat der Baum u.U. Bestandsschutz (S. §55). Dann kann Dein Nachbar Rumpelstilzchen spielen.
In manchen Städten gibt es auch noch eine Baumschutzsatzung, nach der Bäume einer bestimmten Höhe nicht mehr gefällt werden dürfen. Vielleicht kann man sich auch um Aufnahme in das städtische Baumregister bemühen, nach der "stadtbildprägende" Bäume geschützt werden. So richtig viel Arbeit empfiehlt sich natürlich nur bei einem tollen Baum, sonst holt man sich nur Ärger für nichts.

Viel Erfolg beim Baum-schützen
Rotkäppchen

Verfasst: 02 Aug 2011, 19:30
von LCV
Hallo,

nun wäre es vielleicht angebracht, dass wir auch mal erfahren, wie es weiter geht. Auch wären Fotos des Baumes von Interesse.

Gruß Frank