Nachbarschaftsärger -- grosse Bäume

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röthlinde
Beiträge: 3
Registriert: 28 Jun 2011, 17:31

Beitrag von röthlinde »

Hallo Gata,
du hast doch eine Rechtsschutzversicherung! Die bezahlt auf Anfrage zumindest eine Beratung bei einem Anwalt - in der Regel - Deiner Wahl. Der kann Dir dann sagen, ob es so ein Gesetz mit den 15 m Höhe überhaupt gibt oder ob das ein Hirngespinst Deines Nachbarn ist. Ich lebe in München, aber so ein absurdes Gesetzt gibt es nicht einmal in Bayern!

schupferd
Beiträge: 1
Registriert: 08 Aug 2011, 17:47
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Beitrag von schupferd »

Entweder einigen oder ganz weg würde ich sagen. Das sieht einfach nicht mehr schön aus, wenn man den kappt. Außerdem wer will schon gekappte Bäume.. ist ja wie eine Kreuzfahrt östliches Mittelmeer auf einem Jetski ;-).
Zuletzt geändert von schupferd am 19 Okt 2011, 14:20, insgesamt 1-mal geändert.

Kenobi
Beiträge: 35
Registriert: 01 Okt 2010, 23:25
Wohnort: Weiden/Oberpfalz

Beitrag von Kenobi »

Ich verstehe nicht, warum in Foren einfach immer wieder mal einfach so irgendwelche Behauptungen aufgestellt werden.
Natürlich gibt es auch für Bayern eine solche Verordnung. Und sie ist auch sehr leicht zu merken: bis 2m Höhe müssen Bäume und Sträucher einen Mindestabstand von 50cm zur Gartengrenze einhalten. Werden sie größer, müssen sie 2m Abstand halten.

Steht ein Baum/Strauch näher als 2m an der Grenze und wird höher als 2m gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. D. h. erreicht der Baum im Jahr 2012 eine Größe von mehr als 2m kann der Nachbar bis zum 31. Dezember 2017 die Beseitigung oder mindestens die Einkürzung auf 2m verlangen.

Aber das alles hilft dir, liebe Gata, auch nicht weiter. Ich hoffe du findest eine gütliche Einigung.

Grüße Kenobi

Gata
Beiträge: 1282
Registriert: 06 Jul 2009, 10:37
Wohnort: Spanien

Beitrag von Gata »

Kenobi hat geschrieben:
Aber das alles hilft dir, liebe Gata, auch nicht weiter. Ich hoffe du findest eine gütliche Einigung.

Grüße Kenobi
Naja, "gütlich" wird das nichts mehr.
Wir haben rechtlich keine Chance, also warten wir jetzt den Blattfall ab und werden ihn dann fällen. Jammerschade, aber nicht zu ändern.

Rotkäppchen
Beiträge: 34
Registriert: 27 Jun 2007, 22:06

Niedersächsisches Nachbarrecht

Beitrag von Rotkäppchen »

In §59 des Niedersächsischen Nachbarrechts steht drin, dass ein Baum, der seit mehr als 5 Jahren ohne Beschwerde durch den Nachbarn die zulässige Höhe überschreitet, nicht beseitigt werden muss. Das scheint mir bei einem 25 Jahre alten Baum doch gegeben. Das Gesetz ist leicht im Internet zu finden. Ich würde mich nicht so einschüchtern lassen.
Viele liebe Grüße
Rotkäppchen

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