Wuchshöhe von Gehölzen wegen Grenzabstand, Sachverständigengutachten
Verfasst: 22 Jan 2020, 22:47
Hallo Baumfreunde,
im Nachbarrecht der Bundesländer wird der für Gehölze einzuhaltende Mindestgrenzabstand oftmals in Abhängigkeit von der Größe des jeweiligen Gehölzes festgelegt. Im Fall von Baden-Württemberg wird grundsätzlich von der Wuchshöhe des Gehölzes im ausgewachsenen Zustand ausgegangen. Da man als Käufer eines solchen Gehölzes keine hellseherischen Fähigkeiten hat, fragt man zunächst mal in der Baumschule nach wo man das Gehölz beabsichtigt zu kaufen und erhält meist eine bestimmte Wuchshöhe gesagt. Sucht man dann über das Internet bei den namhaften großen Baumschulen so erhält man ebenfalls eine Reihe von Werten. Alle dies Wert liegen aber oft sehr weit auseinander. Dass die zu erwartende Wuchshöhe eines bestimmten Gehölzes einer bestimmten Sorte von sehr vielen Faktoren, wie z.B. Macro-, Microklima, Bodenverhältnisse etc…. abhängig ist, ist mir schon klar. Ich frage mich deshalb wie in einem gerichtlich ausgetragenen Streitfall der vom Gericht bestimmt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bei so vielen unterschiedlichen Angaben in den unterschiedlichsten Quellen für ein bestimmtes Gehölz das richtige Maß herausfindet. Hat hier jemand Erfahrung oder ist sogar als Sachverständiger tätig.
Ich freue mich auf zahlreiche Kommentare und Infos.
reinbaum
im Nachbarrecht der Bundesländer wird der für Gehölze einzuhaltende Mindestgrenzabstand oftmals in Abhängigkeit von der Größe des jeweiligen Gehölzes festgelegt. Im Fall von Baden-Württemberg wird grundsätzlich von der Wuchshöhe des Gehölzes im ausgewachsenen Zustand ausgegangen. Da man als Käufer eines solchen Gehölzes keine hellseherischen Fähigkeiten hat, fragt man zunächst mal in der Baumschule nach wo man das Gehölz beabsichtigt zu kaufen und erhält meist eine bestimmte Wuchshöhe gesagt. Sucht man dann über das Internet bei den namhaften großen Baumschulen so erhält man ebenfalls eine Reihe von Werten. Alle dies Wert liegen aber oft sehr weit auseinander. Dass die zu erwartende Wuchshöhe eines bestimmten Gehölzes einer bestimmten Sorte von sehr vielen Faktoren, wie z.B. Macro-, Microklima, Bodenverhältnisse etc…. abhängig ist, ist mir schon klar. Ich frage mich deshalb wie in einem gerichtlich ausgetragenen Streitfall der vom Gericht bestimmt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bei so vielen unterschiedlichen Angaben in den unterschiedlichsten Quellen für ein bestimmtes Gehölz das richtige Maß herausfindet. Hat hier jemand Erfahrung oder ist sogar als Sachverständiger tätig.
Ich freue mich auf zahlreiche Kommentare und Infos.
reinbaum