Wie ist das mit dem "R" ?

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Dioscorea
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Registriert: 20 Mär 2014, 10:25

Wie ist das mit dem "R" ?

Beitrag von Dioscorea »

Manchmal findet man an den Schildern an Gehölzsorten dieses Warenzeichen "R".
Mir sind z.B. bekannt diese Bayernfeige. Da wird erzählt, dass diese Feige in Bayern seit Generationen gezogen wurde und deshalb besonders frosthart sei. Eine Weitervermehrung wird strafrechtlich verfolgt, steht da zu lesen.
Wie macht man es diesen diesem Anspruch durchzusetzen oder die Vermehrung nachzuweisen?
Oder neuerdings den Ginkgo b. "Menhir" mit einem dicken "R", ein säulenförmig wachsender Ginkgo.Nur, es gibt schon säulenförmig wachsende Ginkgo: G.b. pyramidalis.
Ist es richtig, dass, wenn ich einfach mal was als Sorte anmelde, Geld bezahle, und mein "R" bekomme ?
fragt sich
Dioscorea

Andreas75
Beiträge: 3995
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Beitrag von Andreas75 »

Im Prinzip ja, auch wenn es bei weitem nicht so einfach ist, mal eben eine Sorte anzumelden.

Die Vermehrung im stillen Kämmerlein kann Dir dabei natürlich kein Mensch nachweisen, bzw. wenn Du zwei/ drei Exemplare für Dich selber vermehrst. Allerdings, und das ist der Trick an der Sache, kommst Du leicht in die Bredouille, wenn Du größere Stückzahlen vermehrst und die kommerziell anbieten willst- ohne Lizenz bist Du dann ganz schnell am dransten.

Verständlich alles, denn bis eine Sorte marktreif ist, vergehen Minimum fünf Jahre und werden jede Menge Gebühren etc. fällig, da steckt teils richtig Geld dahinter.

Darum gibt der "Hobbyzüchter" seinen Pflanzen zwar auch Sortennamen, verbreitet die aber ohne Sortenschutz, also mehr zu Liebhaberzwecken. Oder verkauft seine Funde und Züchtungen an Baumschulen, die dann eine geschützte Sorte draus machen.

biloba
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Beitrag von biloba »

Was ist denn eigentlich die Rechtsgrundlage dieses Schutzes?

a) Urheberrecht?
Wenn das so wäre, dann hätte mal jemand eine säulenförmige Sorte gezogen. Dann dürfte sozusagen kein anderer eine derartige säulenförmige Sorte ziehen. Das Recht wäre 70 Jahre nach dem Tod des Züchters erloschen.

b) Patentrecht
Dann wäre die Vermehrung zu privaten Zwecken in jedem Falle legal.

c) Markenrecht
Dann dürften diese Sorten nachgezogen werden, allerdings müssten sie unter einem anderen Namen vermarktet werden.

Liest hier eventuell ein Jurist mit, der das klären könnte?


Interessierte Grüße!

Mahaleb
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Beitrag von Mahaleb »

Hallo,
schaut mal hier nach: www.de.wikipedia.org/wiki/Registered_Trade_Mark
Gemeint ist wohl damit das "Geschützte Markenzeichen", der "Geschützte Marken- bzw. Handelsname", was auch auf die Sortenbezeichnung zutrifft...

biloba
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Beitrag von biloba »

Mahaleb hat geschrieben:Gemeint ist wohl damit das "Geschützte Markenzeichen", der "Geschützte Marken- bzw. Handelsname", was auch auf die Sortenbezeichnung zutrifft...
Danke für die Antwort, aber das kann ja nach meinem Ermessen noch nicht alles sein.

Das Markenrecht verbietet uns einige Aktivitäten. Man darf jederzeit eine Nuss-Nougat-Creme herstellen, sogar verkaufen. Die darf auch ganz besonders lecker sein. Man darf diese Creme aber nicht "Nutella" nennen und muss die Gläser oder Becher anders gestalten.
Da inzwischen vergleichende Werbung zulässig ist, solange nichts Unwahres behauptet wird, könnte man mutmaßlich sogar mit dem Sloagan hausieren, dass diese Creme genauso gut wie Nutella schmeckt.


Übertragen auf die Eingangsfrage hieße das, dass die Ginkgo b. "Menhir" mit einem dicken "R" durchaus von jedermann vermehrt und vermarktet werden dürfte, nur eben nicht unter diesem Namen. Man darf sogar in der Sortenbeschreibung erwähnen, dass die hier vermarktete Sorte schön säulenförmig wächst.


Aus anderen Quellen kam mir aber zu Ohren, dass besonders für Obst und Gemüse Beschränkungen der Sorten gegeben wären. Manche alte Apfelsorten dürfen angeblich nicht mehr angebaut werden. Ein Spitzfindiger musste seine Tomaten einer nicht zugelassenen Sorte als "Dekoware, nicht zum Verzehr vorgesehen" verkaufen. Das würde man mit dem Markenrecht alleine nicht durchsetzen können.


Fragende Grüße!

Buck
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Beitrag von Buck »

Diese ganze Thema ist "schwierig" und wird häufig etwas durcheinander gewürfelt, da man zwischen Sorte und Marke unterscheiden muss (was viele nicht machen), und zudem unter Sortenschutz (vergleiche hierzu einen guten Beitrag im www), Lizenz, R und PBR (plant breeders rights) unterscheiden muss. Die angesproche Ginkgo-Selektion ist unter einem US-Patent angemeldet:

http://www.google.com/patents/USPP24226

Für den professionellen Produzenten heisst dies, dass er nur vom Rechteinhaber freigegebenes Vermehrunsgmaterial zur Vermehrung verwenden darf, oder diese Rechte kauft (d.h. Reiser) oder nur vom Rechteinhaber gekaufte Pflanzen weiterverkaufen darf. Ein Privatgärtner darf für seine eigenen Zwecke diese Pflanzen vermehren, darf sie aber nicht verkaufen. Auch wer dann diese Pflanze unter einem anderen, eigenen Namen oder anderer Bezeichung verkauft bzw in den Handel bringt, macht sich strafbar, sofern nachgewiesen werden kann, dass es sich um die geschützte Sorte handelt.

Durch diese Schutzmechanismen soll sicher gestellt werden, dass die langwierige und kostenintensive Züchtungsarbeit zumindest einen gewissen finanziellen Gewinn abwirft. Allerdings ist die Registrierung und weitere Prozedur im Einzelfall kompliziert und teuer, weshalb sich für einen Gärtner nur dann dieser Aufwand lohnt, wenn man eine wirklich erfolgsversprechende Sorte entwickelt hat. Auf der Webseite des Bundessortenamtes kann man sich über diese Prozeduren informieren.
Schöne Grüße,
Buck

Andreas75
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Beitrag von Andreas75 »

Na, wie soll man es denn wissen, wenn es einem nie jemand detailliert auseinander klamüsert ^^. Jetzt ist man ja immerhin schon mehr im Bilde, danke!

Mahaleb
Beiträge: 853
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Wohnort: Ruhrtal

Beitrag von Mahaleb »

Noch schöner wäre es:
wenn die Baumschulen, Gartencenter etc. einheitlich eine Tafel verwenden würden, was dem Interessenten - dieser ist nicht selten Laie - im alltäglichen Wust von Zeichen, Sonderzeichen, Piktogrammen etc. ein wenig Auflkärungsmöglichkeit bietet, als auch die Etiketten einheitlich in diesen Bezeichnungen wären.
Lt. Sortenschutz muss das Zeichen für den Sortenschutz ein S im runden Kreis sein, schaut man sich die Etiketten an, tritt dank des Einfallsreichtums mancher Abieter oftmals ein dickes :?: zu Tage und man fragt sich nicht mal selten, was das eigentlich soll.

biloba
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Wohnort: Gera

Beitrag von biloba »

Buck hat geschrieben:Die angesproche Ginkgo-Selektion ist unter einem US-Patent angemeldet:

http://www.google.com/patents/USPP24226
Hm. Ein US-Patent...

Würde es die Amerikaner interessieren, wenn ein deutsches Patent gilt?

Muss es uns interessieren, was sich die Amerikaner patentieren lassen?


Oder gelten die US-Patente selbstverständlich auch in den Kolonien?

Baumflüsterer
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Beitrag von Baumflüsterer »

"Kolonien" :lol: :lol: :lol: Der war gut!!!
Da passt das dazu: http://www.frsw.de/bush-usa.jpg


Möchte aber auch was konstruktives beitragen: 8)
Ich hatte mal mit dem Patentamt zu tun. Aus dieser Erfahrung heraus würde ich bei einem nachweislichen nur in den USA geschützten Patent bedenkenlos alles kopieren was es zu kopieren giltt.

Erinnere nur an den Fall Hauswirth gegen Lindt. Hier hat eine Firma seit 50 Jahren einen Schokohasen mit roten Band produziert. Die Fa. Lindt hat es nachgemacht, sich die Marke schützen lassen, und quasi den Erfinder gerichtlich verboten den Hasen weiter zu produzieren...
http://kurier.at/wirtschaft/unternehmen ... nt/772.261
Seit dem kaufe ich nichts mehr von der Fa. Lindt (wird die aber nicht stören :shock: )

lg
Manfred
www.finba.at --> Finde deinen Baum!

Dioscorea
Beiträge: 118
Registriert: 20 Mär 2014, 10:25

Beitrag von Dioscorea »

Wenn ich mich richtig erinnere, hat der Erfinder der Bayernfeige auf seinem Verkaufschild gedroht, dass er den Nachbau ( so hat er es genannt) mit genetischen Überprüfungen beweisen könne und juristisch verfolgen würde.
Kann man wirklich bei einer Feige eine besondere Frosthärte über "genetische Tests" feststellen ?
Alles Bluff oder was ?
Dioscorea

Andreas75
Beiträge: 3995
Registriert: 13 Dez 2004, 00:17

Beitrag von Andreas75 »

War der Erfinder Monsanto?
Wenn ja, dann können sie 's nachweisen, wenn sie das Erbgut der Sorte entschlüsselt haben, genau wie sie 's beim Schwein versuchen. Monsanto entschlüsselt das Erbgut, schleust da ein unverwechselbares Gen rein, und gelutscht ist der Drops für die Landwirte...

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