Hoflinde und Dorflinde in Metzingen, Register-Nr.: 1382 u. 1154
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Hoflinde und Dorflinde in Metzingen, Register-Nr.: 1382 u. 1154
...möchte wieder mal die Chance geben, meine Aktualisierungen zu kommentieren. Waren recht viele zuletzt- Aktualisierungen meine ich-.
In Metzingen / Kreis Celle sind auf 500 Meter Entfernungen gleich zwei fundamentale alte Linden zu bewundern. Die Linde vor der ehemaligen Gaststätte zur Linde hat noch eine intakte äußere Hülle und misst 750 cm Umfang.
auf dem Hof Severloh " gleich um die Ecke " steht mit 800 cm eine weitere Starklinde, zwar auf Privatgrund, aber der Eigentümer ist sehr auskunftsfreudig und zu recht stolz auf seinen Baum. Er erzählte mir eine ungeheuerliche Geschichte von der Ansicht der Naturdenkmalbehörde. Die ist im Registerauszug zu lesen.
So mit häuslichem Abstand habe ich erst das Gesicht entdeckt, das möchte ich hier nicht vorenthalten.
Baumlaeufer
P.S zuletzt sah eine solche Ansammlung von Altlinden auf engem Raum in Homberg / Ohm. Meine Fotos von Ende 2015 kommen noch davon !
In Metzingen / Kreis Celle sind auf 500 Meter Entfernungen gleich zwei fundamentale alte Linden zu bewundern. Die Linde vor der ehemaligen Gaststätte zur Linde hat noch eine intakte äußere Hülle und misst 750 cm Umfang.
auf dem Hof Severloh " gleich um die Ecke " steht mit 800 cm eine weitere Starklinde, zwar auf Privatgrund, aber der Eigentümer ist sehr auskunftsfreudig und zu recht stolz auf seinen Baum. Er erzählte mir eine ungeheuerliche Geschichte von der Ansicht der Naturdenkmalbehörde. Die ist im Registerauszug zu lesen.
So mit häuslichem Abstand habe ich erst das Gesicht entdeckt, das möchte ich hier nicht vorenthalten.
Baumlaeufer
P.S zuletzt sah eine solche Ansammlung von Altlinden auf engem Raum in Homberg / Ohm. Meine Fotos von Ende 2015 kommen noch davon !
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Hallo Wolfgang,
schöne Linden. Homberg war für mich bis jetzt auch die engste Ansammlung von dicken Linden. In Merklingen, wo ich letztes Jahr war, stehen aber auch drei Linden eng beinander, die Umfänge von 8,36 m, 8,29 m und 7,67 m haben. Gehört halt mal im Register aktualisiert
Viele Grüße,
Rainer
schöne Linden. Homberg war für mich bis jetzt auch die engste Ansammlung von dicken Linden. In Merklingen, wo ich letztes Jahr war, stehen aber auch drei Linden eng beinander, die Umfänge von 8,36 m, 8,29 m und 7,67 m haben. Gehört halt mal im Register aktualisiert
Viele Grüße,
Rainer
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Hallo Klaus,
ich würde sie ja gerne registrieren. Aber dann kommt wieder der Aufschrei, schon wieder Linden Bei MT siehst du Bilder zu den Linden.
Gabi, gibt es eigentlich auch Bäume, die du noch nicht kennst Hast du auch gemessen?
Viele Grüße,
Rainer
ich würde sie ja gerne registrieren. Aber dann kommt wieder der Aufschrei, schon wieder Linden Bei MT siehst du Bilder zu den Linden.
Gabi, gibt es eigentlich auch Bäume, die du noch nicht kennst Hast du auch gemessen?
Viele Grüße,
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sag bitte Bescheid, wenn Du dich auf Weißdorn Holunder etc. spezialisierst, weil du diesen Postings hier zu viel Bedeutung beimisst , Rainer !Rainer Lippert hat geschrieben:Hallo Klaus,
ich würde sie ja gerne registrieren. Aber dann kommt wieder der Aufschrei, schon wieder Linden
Rainer
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quellfelder hat geschrieben:Hallo Baumläufer,
ich bitte Dich, solche Spitzen gegen Weißdorn und Holunder in Zukunft zu unterlassen, damit der Friede hier gewahrt bleibt.
Viele Grüße
quellfelder
Oh Sch(m)erz lass nach !
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Hallo quellfelder,
schau mal, hier geht ein Baumriese mit einem Holunder Hand in Hand:
http://www.baumkunde.de/forum/viewtopic ... 446#112446
Viele Grüße
schau mal, hier geht ein Baumriese mit einem Holunder Hand in Hand:
http://www.baumkunde.de/forum/viewtopic ... 446#112446
Viele Grüße
Hy!
Zum Registerauszug:
Was hat denn das Amt da rein zu blaffen? Ist das auf Privatgrund nicht einzig und allein das Bier des Eigentümers, was da steht und was nicht, wenn es (was hier ganz offensichtlich der Fall scheint) kein Eigentum Dritter beschädigen kann?
Meine Herren, die sollen sich mal um wichtigere Sachen als die Privatangelegenheiten anderer Leute kümmern ...
Zum Registerauszug:
Was hat denn das Amt da rein zu blaffen? Ist das auf Privatgrund nicht einzig und allein das Bier des Eigentümers, was da steht und was nicht, wenn es (was hier ganz offensichtlich der Fall scheint) kein Eigentum Dritter beschädigen kann?
Meine Herren, die sollen sich mal um wichtigere Sachen als die Privatangelegenheiten anderer Leute kümmern ...
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Du irrst,Kiefer hat geschrieben: Was hat denn das Amt da rein zu blaffen? Ist das auf Privatgrund nicht einzig und allein das Bier des Eigentümers, was da steht und was nicht, wenn es (was hier ganz offensichtlich der Fall scheint) kein Eigentum Dritter beschädigen kann?
Kiefer,
der Baum war ein Naturdenkmal und die Behörde ist somit in der Verkehrssicherungspflicht... gewesen !
Baumlaeufer
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Wenn die Behörde den Schutzstatus des Naturdenkmals aufhebt, geht der Baum in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über. Da der Baum auf den Bildern immer noch als Naturdenkmal ausgewiesen ist ........?
Selbst die unmotiviertesten Mitarbeiter derartiger Behörden sind eigentlich mit dem Abschrauben der Schilder ganz schnell. Schließlich spart man Geld (und Arbeit).
Gruß Hilmar
Selbst die unmotiviertesten Mitarbeiter derartiger Behörden sind eigentlich mit dem Abschrauben der Schilder ganz schnell. Schließlich spart man Geld (und Arbeit).
Gruß Hilmar
- baumlaeufer
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Hilmar hat geschrieben:. Da der Baum auf den Bildern immer noch als Naturdenkmal ausgewiesen ist ........?
...
Hy Hilmar,
Ich glaube den Worten des Eigentümers mehr als dem Schild. Warum sollte der mir was vormachen, zumal ihm klar war, daß er jetzt selbst für die Pflege verantwortlich ist.
Baumlaeufer
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Hallo,
der Status eines Baumes als Naturdenkmal bedeutet nicht den Eigentumsverlust an diesem Baum, sondern eine besondere Schutzmaßnahme aufgrund höher gestellter Interessen der Allgemeinheit an diesem Baum.
Die zuständige Behörde übernimmt dabei die Verkehrssicherungspflicht um den Baum zu erhalten, erlässt zum Schutzes des Baumes im Sinne eines Naturdenkmals besondere Auflagen und Einschränkungen und bewirkt damit ein quasi Sondernutzungsrecht. Mit einer Außerschutzstellung im Sinne der Naturdenkmalverordnung entfällt das alles und es gilt ggf. der normal Baumschutz im Sinne einer Baumschutzordnung weiter. Fazit: nicht so einfach das Thema.
der Status eines Baumes als Naturdenkmal bedeutet nicht den Eigentumsverlust an diesem Baum, sondern eine besondere Schutzmaßnahme aufgrund höher gestellter Interessen der Allgemeinheit an diesem Baum.
Die zuständige Behörde übernimmt dabei die Verkehrssicherungspflicht um den Baum zu erhalten, erlässt zum Schutzes des Baumes im Sinne eines Naturdenkmals besondere Auflagen und Einschränkungen und bewirkt damit ein quasi Sondernutzungsrecht. Mit einer Außerschutzstellung im Sinne der Naturdenkmalverordnung entfällt das alles und es gilt ggf. der normal Baumschutz im Sinne einer Baumschutzordnung weiter. Fazit: nicht so einfach das Thema.